zwischen der
AWO Reha-Gut Kemlitz gGmbH
Dorfstraße 8
15926 Kemlitz


Steuernummer: 050/125/00000
Ust-IdNr.: DE 166564087










und
Hausleiterin:
Frau Sandra Richter
Telefon:
035454-88380
0157-72649504
ffz@awo-gut-kemlitz.de


Ansprechpartner für Bus und Teamtrainings:
Uwe Prinz
Telefon:
03341-311968
0172-3044067
awo.strausberg@ewetel.net



Vertrag zur Durchführung einer Klassenfahrt zum 
Gut Kemlitz  (2011) 
Ansprechpartner
Handynummer für uns und das Busunternehmen
Tel. Schule / Privat
Mail Schule
Klassenstufe/Alter
Woher wissen Sie von uns?
Steuerbefreit nach AO (ja) (nein)
1. Leistungen

Zeitraum: von bis

Anzahl der Kinder: , davon Jungen: und Mädchen:

und Plätze für Betreuer: , davon männlich: und weiblich:

Jede 14. zahlende Person erhält einen Freiplatz auf die Übernachtung und Vollpension

Anzahl Vegetarier: , Anzahl Muslime: , Anzahl Rollstuhlkinder:

Veränderungen von Teilnehmerzahlen oder sonstigen Besonderheiten melden Sie uns bitte spätestens bis 5 Tage vor Reiseantritt.
Kinder und Erwachsene, die besondere Ernährungsbedingungen haben, wenden sich bitte direkt an Frau Günther von der Küche in Kemlitz 035454/87 92 84 6 (Fax ) oder kueche_kemlitz@wsg-wildau.de, wir helfen gerne.
    im Preis inbegriffen:

  • 4 x Übernachtung (Mehrbettzimmer mit Doppelstockbetten, Du/WC auf dem Flur)
  • Vollpension inklusive ein Grillabendbrot mit 2 Salaten, einem grünen Salat und Bratwurst/vegetarisch/Geflügel)
  • Ein Dreibettzimmer mit Du/WC für Betreuer
  • 1 x Reiten an der Longe in der Reithalle inkl. Reitkappe oder Kremserfahrt
  • 25 Fahrräder für Gruppenausflüge (z.B. zum Waldlehrpfad 4 km oder nach Dahme 8 km), Ausleihe Gesellschaftsspiele, Bälle, Kleinfeldfußballhartplatz, Volleyballfeld, Freizeithaus mit Tischtennis, Billard und Kicker, Beautyraum, Discoraum mit Anlage (CD`s mitbringen), Klubraum, Niedrigseilgarten, Klettergerüst, Vogelnestschaukel, Lagerfeuerplatz
  • Skater- und Fahrradweg ab Haus nach Dahme, Skates bitte mitbringen oder auf vorherige Anfrage ausleihbar, Kurse auf Anfrage
2. Zubuchbare Programme und Leistungen (Preise p.P.)
Wünsche unbedingt ankreuzen und eine Programmanlage zurücksenden.
GUT DRAUF Paket (GD), erlebnispädagog. Hochseil-Kletterprojekt mit Gruppensicherung + 2 Programme zur freien Auswahl, inklusive Begrüßungsdrink, täglich gesunde Finger Foods (Obst, Gemüse, Getränke), Souvenir
25,00 €
GUT DRAUF Teamspiele auf dem Lande, 6 Programme inklusive Milchtour, Brot backen, Hofmuseumstour,
Damhirschfütterung, 2 aufregende Teamspiele und ein Souvenir warten auf Euch
25,00 €
Erlebnispädagogisches Teamtraining*** „Das Team sind wir?!“ oder als Kennenlernfahrt der 5./7. Klassen mit Teamtrainer 3 Tage vor Ort. Termine nach Rücksprache (03341-311968), kostenfreie Vorbereitungsschulstunde und Lehrergespräch im Umkreis von 100 km
48,00 € in der Vor- und Nachsaison 01.01.-31.03., 17.10.-31.12. - in der Hauptsaison 58,00 €
Buchung einzelner Programmbausteine
siehe Anlage, max. 1/Tag, Programmanlage bitte mit Vertrag zurückschicken
Bustransfer von und zurück zur Schule (bis 150 km, darüber und Gruppen bis 15 Pers. auf Anfrage)
bis 40 Pers. 35,00 € p.P., ab 41 Pers. 25,00 € p.P.
Busse, bei denen auf allen Sitzen Gurte sind - zuzüglich 8,00 € p.P.

Zum Bus einige Tipps. Wir nutzen Busunternehmen, die seit Jahren für uns fahren und sich an alle Bestimmungen halten. Dabei sind preiswerte Busse von regionalen Verkehrsgesell-schaften, die auch im Schülertransport eingesetzt werden. In diesen Bussen sind z.T. nicht immer Gurte vorhanden oder nur auf den ersten Sitzreihen. Dies ist gesetzlich zulässig und hängt vom Zulassungsjahr der Busse ab. Dies wird von der Polizei nicht beanstandet. Allerdings denken Eltern häufig, das wäre ungesetzlich. Wünschen Eltern Busse mit Gurten auf allen Sitzen, dann müssen Sie dies oben ankreuzen. Es wäre gut, das vorab mit den Eltern zu klären. Die Bestellung der Polizei zur Busabfahrt z.B. von Eltern, oft auch an den Lehrern vorbei, ist durchaus legitim. Allerdings verzögert es die Ankunftszeit häufig um ca. 1 Stunde. Bitte teilen Sie uns das mit, damit wir uns organisatorisch darauf einstellen können. Der Vertrag wird rechtswirksam, wenn wir Ihnen das Busunternehmen mitgeteilt haben. Für eine rechtzeitige Lehrerinformation z.B. bei Staus geben wir Ihre Handynummer an das Busun-ternehmen weiter, vorausgesetzt, Sie haben uns diese bekanntgemacht. 2-3 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie die Bereitschaftsnummer des Busunternehmens. Dies hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt
Bettwäsche kostet 4,00 € p.P.: (Schlafsäcke sind nicht gestattet)
wir möchten ausleihen wird mitgebracht
Reiserücktrittspauschale zur Absicherung der Stornokosten bei Ausfall der Reise - p.P. 3,00 €
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Kreuzen Sie bitte das Gewünschte an.
Klassenfahrt: ÜN/VP 25,00 € Hauptsaison, 22,50 € Nebensaison von Oktober bis März (10,00 € Ersparnis!)
Preis pro Person 4 ÜN/VP +GD Teamspiele erlebnispäd. Training
Reisepreis ohne Bustransfer 100,00 € 125,00 € 125,00 €
158,00 €
Reisepreis mit Bustransfer bis 40 Personen 135,00 € 160,00 € 160,00 €
193,00 €
Reisepreis mit Bustransfer ab 41 Personen 125,00 € 150,00 € 150,00 €
183,00 €
  • weitere Begleitpersonen außerhalb der Freiplatzregelung zahlen 29,00 € pro p.P./ÜN zuzüglich Buskosten
  • Buskosten müssen durch alle Teilnehmer getragen werden, auch durch die Lehrer/Begleiter
  • Die Kosten für weitere Begleitpersonen auf alle Teilnehmer umlegen. Bitte beachten, dass Kinder auch krank werden können und sich damit auch die Freiplatzregelung ändern kann. (Finanzpuffer einplanen)
3.Preise und Zahlungsbedingungen

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

Eine Anzahlung auf den Reisepreis ist bis 2 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert zu überweisen an:

AWO Reha Gut Kemlitz gGmbH
VR Bank Lausitz eG
BLZ 180 626 78
Kto-Nr.: 1 462 075

Nach Beendigung der Reise erhalten Sie eine Schlußrechnung, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.


Sie bezahlen bei uns nur die tatsächlich angereiste Personenzahl, soweit die Teilnehmerzahl nicht unter 80% sinkt. Bitte melden Sie uns Veränderungen in der Teilnehmerzahl vorab. Bei vorzeitigem Abreisen aus Krankheitsgründen erstatten wir als Serviceleistung nicht beanspruchte Verpflegungskosten ab der übernächsten Mahlzeit zurück. Bus- und Übernachtungskosten müssen getragen werden.

Buchen Sie keine Programmpakete, berechnen sich die einzelnen gewünschten Programme nach der im Vertrag gebuchten Gruppengröße. Lehrer bezahlen keine Programmkosten. Eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern muss gegeben sein. Nicht angekreuzte Programmpunkte können vor Ort nachgefragt werden. Sie können jedoch nicht mehr garantiert werden.


4. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haftung

Das Haus steht ab 11.00 Uhr für Sie bereit. Wenn Sie einen eigenen Bus nutzen, planen Sie bitte die Busabfahrtszeit so ein. Vor dieser Zeit können die Zimmer idR. noch nicht genutzt werden. Das Gepäck kann im Haus abgestellt werden. Die Verabschiedung erfolgt 09.00 nach dem Frühstück. Wünschen Sie andere Zeiten, so stimmen Sie diese bitte mit uns ab. Gruppen, die länger bleiben möchten, müssen das mit uns vereinbaren. Es fallen dann zusätzliche Kosten an. Die Zimmer werden gemeinsam mit dem Klassenleiter abgenommen. Sie sind bitte bis zum Frühstück besenrein zu verlassen, damit wir für die nächsten Gäste schnell sauber machen können. Die AWO stellt tagsüber von 07.00 - 19.00 Uhr einen Ansprechpartner vor Ort bzw. der telefonisch erreichbar ist, der auch die Programmtermine festlegt. Änderungen oder Abweichungen von den im Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der AWO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für witterungs- oder personalbedingte Ausfälle bemühen wir uns um Ersatzleistungen. Der Nutzer erkennt die beigelegte Hausordnung an und bespricht sie mit den Teilnehmern. Die AWO steht u.a. für Demokratie, Toleranz, Freundschaft, Achtung, Gewaltfreiheit, soziales Lernen und Gesundheitsprävention. Bitte unterstützen Sie uns während Ihres Aufenthaltes dabei.

Reiserücktritt durch den Nutzer
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Dies sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim AWO Bezirksverband, Büro Strausberg. Jede Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb können wir folgenden angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Prozentzahl des Reisepreises als Rücktrittsgebühr erheben: Bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %, 60-30 Tage vor Reisebeginn 30 %, 29–15 Tage vor Reisebeginn 40 %, ab 14 Tage vor Reisebeginn 50 %. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es steht Ihnen frei, uns nachzuweisen, das unsere Aufwendungen geringer waren. Treten die Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Stellen Sie Ersatzpersonen, so entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzpersonen widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügen oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen. In diesem Falle gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie auch bei uns mit einer Reiserücktrittspauschale abschließen können.

Reiserücktritt durch die AWO
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die AWO für die bereits erbrachten oder noch zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der Reise sind von der AWO zu treffen, insbesondere wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Vertragspartner zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragspartnern je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Vertragspartner zur Last. Wenn einzelne Schüler oder die gesamte Gruppe die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der AWO nachhaltig stören oder wenn man sich in besonderem Maße vertragswidrig verhält, insbesondere gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt, sind wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält die AWO den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen, insbesondere Verpflegungsleistungen, werden rückerstattet. Die Kosten der Heimreise trägt der Vertragspartner.

Haftung und Mitwirkung
Der Anmeldende haftet für alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Damit erhalten Sie für Ihre Gruppe nur einen Insolvenzversicherungsschein. Der Träger des Objektes ist haftpflichtversichert. Bei Unfällen muss die Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen vom Nutzer (Träger, Schulen, Vereine u.ä.) gemacht werden. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fahrrad fahren mit unseren Fahrrädern nur in der Gruppe und mit Helm gestattet ist, den Sie bitte mitbringen. Sollte dieser nicht mitgebracht werden, gehen wir davon aus, dass Sie das Fahrrad fahren auch ohne Helm gestatten. Skateausrüstung kann mitgebracht werden. Eine Ausleihe ist nicht möglich. Eine Haftung für die Nutzung des Skaterweges ab Haus kann nicht übernommen werden.


Für verursachte Schäden und Verluste an Mobiliar, Ausstattungen, Spielgeräten und Fahrrädern haftet der Verursacher. Sie werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Mit Anreise sind festgestellte Schäden und Verluste durch den Nutzer anzuzeigen. Schäden durch nicht aufgeklärte Verursacher können strafrechtlich verfolgt werden.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651 e des BGB hat er der AWO eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der AWO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt ist. Eine schuldhafte Unterlassung von Mängelanzeigen vor Ort bringt den Verlust des Anspruchs auf Zahlungsminderung mit sich, da wir in diesem Fall keine Gelegenheit haben, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Vertragspartner geltend machen. Ansprüche des Vertragspartners nach §§ 651 c bis 651 f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren in einem Jahr. Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Geschäftssitz ist der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V., Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 03222 Lübbenau/Spreewald.

Der angebotene Vertrag kommt nicht zustande, wenn die original unterschriebene Kopie mit Programmanlagen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Ausfertigung, zurückgesendet wird. Nach 21 Tagen verfällt das Vertragsangebot automatisch.



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Unterschrift Vertragspartner, Datum
Stempel der Einrichtung