zwischen
der
AWO Reha-Gut Kemlitz gGmbH
Dorfstraße 8
15926 Kemlitz
Steuernummer: 050/125/00000
Ust-IdNr.: DE 166564087
und
Vertrag zur Durchführung einer Klassenfahrt
zum
Gut Kemlitz (2011)
Ansprechpartner
Handynummer für uns und das
Busunternehmen
Woher wissen Sie von uns?
1.
Leistungen
Zeitraum: von
bis
Anzahl der Kinder: , davon
Jungen:
und Mädchen:
und Plätze für Betreuer: , davon
männlich: und weiblich:
Jede 14. zahlende Person erhält einen
Freiplatz auf die Übernachtung und Vollpension
Anzahl Vegetarier: , Anzahl Muslime: , Anzahl Rollstuhlkinder:
Veränderungen von Teilnehmerzahlen oder sonstigen
Besonderheiten melden Sie uns bitte spätestens bis 5 Tage vor
Reiseantritt.
Kinder und Erwachsene, die besondere Ernährungsbedingungen haben,
wenden sich bitte direkt an Frau Günther von der Küche in Kemlitz
035454/87 92 84 6 (Fax ) oder
kueche_kemlitz@wsg-wildau.de,
wir helfen gerne.
im Preis inbegriffen:
- 4 x Übernachtung
(Mehrbettzimmer mit Doppelstockbetten, Du/WC auf dem Flur)
- Vollpension inklusive ein Grillabendbrot mit 2
Salaten, einem grünen Salat und Bratwurst/vegetarisch/Geflügel)
- Ein Dreibettzimmer mit Du/WC für Betreuer
- 1 x Reiten an der Longe in der Reithalle
inkl. Reitkappe oder Kremserfahrt
- 25 Fahrräder für Gruppenausflüge (z.B. zum
Waldlehrpfad 4 km oder nach Dahme 8 km), Ausleihe Gesellschaftsspiele,
Bälle, Kleinfeldfußballhartplatz, Volleyballfeld, Freizeithaus mit
Tischtennis, Billard und Kicker, Beautyraum, Discoraum mit Anlage (CD`s
mitbringen), Klubraum, Niedrigseilgarten, Klettergerüst,
Vogelnestschaukel, Lagerfeuerplatz
- Skater- und Fahrradweg ab Haus nach Dahme, Skates bitte mitbringen oder auf vorherige Anfrage ausleihbar, Kurse auf Anfrage
2. Zubuchbare Programme und Leistungen
(Preise p.P.)
Wünsche
unbedingt ankreuzen und eine Programmanlage zurücksenden.
GUT
DRAUF Paket (GD), erlebnispädagog. Hochseil-Kletterprojekt mit
Gruppensicherung + 2 Programme zur freien Auswahl, inklusive
Begrüßungsdrink, täglich gesunde Finger Foods (Obst, Gemüse, Getränke),
Souvenir
25,00 €
GUT DRAUF Teamspiele auf dem Lande, 6 Programme inklusive Milchtour,
Brot backen, Hofmuseumstour,
Damhirschfütterung, 2
aufregende Teamspiele und ein Souvenir warten auf Euch
25,00 €
Erlebnispädagogisches Teamtraining*** „Das Team sind wir?!“ oder als
Kennenlernfahrt der 5./7. Klassen mit Teamtrainer 3 Tage vor Ort.
Termine nach Rücksprache (03341-311968), kostenfreie
Vorbereitungsschulstunde und Lehrergespräch im Umkreis von 100 km
48,00 € in der Vor- und Nachsaison
01.01.-31.03., 17.10.-31.12. - in der Hauptsaison 58,00 €
Buchung
einzelner Programmbausteine
siehe Anlage, max. 1/Tag, Programmanlage bitte mit Vertrag
zurückschicken
Bustransfer von und zurück zur Schule (bis 150 km, darüber und Gruppen bis 15 Pers. auf Anfrage)
bis 40 Pers. 35,00 € p.P., ab
41 Pers. 25,00 € p.P.
Busse, bei denen auf allen
Sitzen Gurte sind - zuzüglich 8,00 € p.P.
Zum Bus einige Tipps. Wir nutzen Busunternehmen, die seit Jahren für uns fahren und sich an alle Bestimmungen halten. Dabei sind preiswerte Busse von regionalen Verkehrsgesell-schaften, die auch im Schülertransport eingesetzt werden. In diesen Bussen sind z.T. nicht immer Gurte vorhanden oder nur auf den ersten Sitzreihen. Dies ist gesetzlich zulässig und hängt vom Zulassungsjahr der Busse ab. Dies wird von der Polizei nicht beanstandet. Allerdings denken Eltern häufig, das wäre ungesetzlich. Wünschen Eltern Busse mit Gurten auf allen Sitzen, dann müssen Sie dies oben ankreuzen. Es wäre gut, das vorab mit den Eltern zu klären. Die Bestellung der Polizei zur Busabfahrt z.B. von Eltern, oft auch an den Lehrern vorbei, ist durchaus legitim. Allerdings verzögert es die Ankunftszeit häufig um ca. 1 Stunde. Bitte teilen Sie uns das mit, damit wir uns organisatorisch darauf einstellen können. Der Vertrag wird rechtswirksam, wenn wir Ihnen das Busunternehmen mitgeteilt haben. Für eine rechtzeitige Lehrerinformation z.B. bei Staus geben wir Ihre Handynummer an das Busun-ternehmen weiter, vorausgesetzt, Sie haben uns diese bekanntgemacht. 2-3 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie die Bereitschaftsnummer des Busunternehmens. Dies hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt
Bettwäsche kostet 4,00 € p.P.: (Schlafsäcke sind nicht gestattet)
wir möchten ausleihen wird mitgebracht
Reiserücktrittspauschale
zur Absicherung
der Stornokosten bei Ausfall der Reise - p.P. 3,00 €
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Kreuzen
Sie bitte das Gewünschte an.
Klassenfahrt: ÜN/VP 25,00 €
Hauptsaison, 22,50 € Nebensaison von Oktober bis März (10,00 €
Ersparnis!)
| Preis
pro Person | 4 ÜN/VP |
+GD | Teamspiele |
erlebnispäd. Training |
| Reisepreis ohne Bustransfer |
100,00 € | 125,00 € |
125,00 € | 158,00 € |
| Reisepreis mit Bustransfer bis 40 Personen | 135,00
€ | 160,00 € |
160,00 € | 193,00 € |
| Reisepreis mit Bustransfer ab 41 Personen | 125,00
€ | 150,00 € | 150,00 € | 183,00 € |
- weitere
Begleitpersonen außerhalb der Freiplatzregelung zahlen 29,00 € pro
p.P./ÜN zuzüglich Buskosten
- Buskosten
müssen durch alle Teilnehmer getragen werden, auch durch die
Lehrer/Begleiter
- Die Kosten für weitere Begleitpersonen auf alle Teilnehmer umlegen. Bitte beachten, dass Kinder auch krank werden können und sich damit auch die Freiplatzregelung ändern kann. (Finanzpuffer einplanen)
|
3.Preise und Zahlungsbedingungen
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Eine Anzahlung auf den Reisepreis ist
bis
2 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert zu überweisen an:
AWO Reha Gut Kemlitz gGmbH
VR Bank Lausitz eG
BLZ 180 626 78
Kto-Nr.: 1 462 075
Nach
Beendigung der Reise erhalten Sie eine Schlußrechnung, die innerhalb
von 7 Tagen zu begleichen ist.
Sie bezahlen bei uns nur die tatsächlich
angereiste Personenzahl, soweit die Teilnehmerzahl nicht unter 80%
sinkt. Bitte melden Sie uns Veränderungen in der Teilnehmerzahl vorab.
Bei vorzeitigem Abreisen aus Krankheitsgründen erstatten wir als
Serviceleistung nicht beanspruchte Verpflegungskosten ab der
übernächsten Mahlzeit zurück. Bus- und Übernachtungskosten müssen
getragen werden.
Buchen Sie keine Programmpakete, berechnen
sich die einzelnen gewünschten Programme nach der im Vertrag gebuchten
Gruppengröße. Lehrer bezahlen keine Programmkosten.
Eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern muss gegeben sein. Nicht
angekreuzte Programmpunkte können vor Ort nachgefragt werden. Sie
können jedoch nicht mehr garantiert werden.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haftung
Das Haus steht ab 11.00 Uhr
für Sie bereit. Wenn Sie einen eigenen Bus nutzen, planen Sie bitte die
Busabfahrtszeit so ein. Vor dieser Zeit können die Zimmer idR. noch
nicht genutzt werden. Das Gepäck kann im Haus abgestellt werden. Die
Verabschiedung erfolgt 09.00 nach dem Frühstück. Wünschen Sie andere
Zeiten, so stimmen Sie diese bitte mit uns ab. Gruppen, die länger
bleiben möchten, müssen das mit uns vereinbaren. Es fallen dann
zusätzliche Kosten an. Die Zimmer werden gemeinsam mit dem
Klassenleiter abgenommen. Sie sind bitte bis zum Frühstück besenrein zu
verlassen, damit wir für die nächsten Gäste schnell sauber machen
können. Die AWO stellt tagsüber von 07.00 - 19.00 Uhr einen
Ansprechpartner vor Ort bzw. der telefonisch erreichbar ist, der auch
die Programmtermine festlegt. Änderungen oder Abweichungen von den im
Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von der AWO nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Für witterungs- oder personalbedingte Ausfälle bemühen
wir uns um Ersatzleistungen. Der Nutzer erkennt die beigelegte Hausordnung an und bespricht sie
mit den Teilnehmern. Die AWO steht u.a. für Demokratie, Toleranz,
Freundschaft, Achtung, Gewaltfreiheit, soziales Lernen und
Gesundheitsprävention. Bitte unterstützen Sie uns während Ihres
Aufenthaltes dabei.
Reiserücktritt durch
den Nutzer
Sie können jederzeit von der Reise
zurücktreten. Dies sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung
schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung
beim AWO Bezirksverband, Büro Strausberg. Jede Abmeldung verursacht uns
zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb können wir folgenden
angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Prozentzahl des
Reisepreises als Rücktrittsgebühr erheben: Bis 60 Tage vor Reisebeginn
20 %, 60-30 Tage vor Reisebeginn 30 %, 29–15 Tage vor Reisebeginn 40 %,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 50 %. Die Berechnung der Pauschalsätze
berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es steht Ihnen frei, uns
nachzuweisen, das unsere Aufwendungen geringer waren. Treten die
Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so
gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages stellt in keinem Fall eine
Rücktrittserklärung dar. Stellen Sie Ersatzpersonen, so entstehen Ihnen
keine zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzpersonen
widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht
genügen oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen.
In diesem Falle gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Wir empfehlen den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie auch bei uns mit
einer Reiserücktrittspauschale abschließen können.
Reiserücktritt
durch die AWO
Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide
Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
kann die AWO für die bereits erbrachten oder noch zur Beendigung der
Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der Reise sind von
der AWO zu treffen, insbesondere wenn der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Vertragspartner zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Vertragspartnern je zur Hälfte zu tragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Vertragspartner zur Last. Wenn
einzelne Schüler oder die gesamte Gruppe die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung der AWO nachhaltig stören oder wenn man sich
in besonderem Maße vertragswidrig verhält, insbesondere gegen die
Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt, sind wir berechtigt, den
Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält die AWO den Anspruch
auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen, insbesondere
Verpflegungsleistungen, werden rückerstattet. Die Kosten der Heimreise
trägt der Vertragspartner.
Haftung und
Mitwirkung
Der Anmeldende haftet für alle
Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Damit
erhalten Sie für Ihre Gruppe nur einen Insolvenzversicherungsschein.
Der Träger des Objektes ist haftpflichtversichert. Bei Unfällen muss
die Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen vom Nutzer (Träger, Schulen,
Vereine u.ä.) gemacht werden. Die vertragliche Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des
Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fahrrad
fahren mit unseren Fahrrädern nur in der Gruppe und mit Helm gestattet
ist, den Sie bitte mitbringen. Sollte dieser nicht mitgebracht werden,
gehen wir davon aus, dass Sie das Fahrrad fahren auch ohne Helm
gestatten. Skateausrüstung kann mitgebracht werden. Eine Ausleihe ist
nicht möglich. Eine Haftung für die Nutzung des Skaterweges ab Haus
kann nicht übernommen werden.
Für verursachte Schäden und Verluste an Mobiliar, Ausstattungen,
Spielgeräten und Fahrrädern haftet der Verursacher. Sie werden
kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Mit Anreise sind festgestellte
Schäden und Verluste durch den Nutzer anzuzeigen. Schäden durch nicht
aufgeklärte Verursacher können strafrechtlich verfolgt werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen aufgetretenen
Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu
vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651 e des BGB
hat er der AWO eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen,
wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der AWO verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt ist. Eine schuldhafte
Unterlassung von Mängelanzeigen vor Ort bringt den Verlust des
Anspruchs auf Zahlungsminderung mit sich, da wir in diesem Fall keine
Gelegenheit haben, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner muss
Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem
vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Vertragspartner geltend machen.
Ansprüche des Vertragspartners nach §§ 651 c bis 651 f BGB, ausgenommen
solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren in einem Jahr.
Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Geschäftssitz ist der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V., Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 03222 Lübbenau/Spreewald.
Der
angebotene Vertrag kommt nicht
zustande, wenn die original unterschriebene Kopie mit Programmanlagen
nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen
ab Datum der Ausfertigung, zurückgesendet wird. Nach 21 Tagen verfällt
das Vertragsangebot automatisch.
______________________________
Unterschrift
Vertragspartner, Datum
Stempel der Einrichtung