Vertrag zur Durchführung einer Klassenfahrt auf Gut Kemlitz 2009

zwischen  der und 
AWO Reha- Gut Kemlitz gGmbH                              
Dorfstraße 8
15 926 Kemlitz (Vertragspartner)

Buchungsstelle Strausberg
Otto-Grotewohl-Ring 1
15 344 Strausberg
Ansprechpartner: Uwe Prinz, Ina Krause Ansprechpartner: 
Verträge bitte zur Buchungsstelle schicken.           
Rückfragen unter:  Tel.: 03341-311968  oder  0172-3044067 Rückfragen unter:
E-Mail:    awo.strausberg@ewetel.net Tel.:    
Steuernummer: 050/125/0000 E-Mail:

Ust-IdNr.: DE 166564087
Klassenstufe/Alter:
           
  Steuerbefreit nach AO    ja        nein

1.Leistungen  
Die AWO stellt vom bis (Anzahl der Übernachtungen )
Plätze für Kinder (Jungen, Mädchen) und Plätze für Betreuer ( männl., weibl.) zur Verfügung und gewährt für jede 11.zahlende 
Person einen Freiplatz.
Anzahl Vegetarier:   Anzahl Muslime:

Veränderungen oder sonstige Besonderheiten melden Sie uns bitte spätestens bis 5 Tage vor Reiseantritt.

Im Preis inbegriffen:

  • 4 x Übernachtung (Mehrbettzimmer mit Doppelstockbetten, Du/WC auf dem Flur)
  • Vollpension inklusive ein Grillabendbrot
  • ein Dreibettzimmer mit Du/WC für Lehrer und Begleitpersonen
  • Hofrundgang mit kleinem geschichtlichen Einblick
  • 1 x Reiten oder 1x mit dem Kremser fahren  (Gewünschtes bitte ankreuzen)
  • 40 Fahrräder für Gruppenausflüge, Billard, Kicker, Ausleihe Zirkus- und Gesellschaftsspiele, Kleinfeld- 
    fußballplatz, Volleyball, Tischtennis, Streetball (überdacht), Discosaal- und -anlage (Lieblings-CD bitte 
    mitbringen), Bastelraum, Seilgarten, Schlafen im Heu (eigener Schlafsack notwendig), Wanderung zum 
    Waldlehrpfad nach Karte (ohne Begleitung), Klettergerüst, Lagerfeuerplatz

Zubuchbares kostenpflichtige Programme (alle Preise pro Person):

GUT DRAUF Paket groß (GD groß) ,
nur bei 4 Übernachtungen
erlebnispädagogisches Hochseil-Kletterprojekt mit Gruppensicherung und zwei kostenpflichtige Programme zur freien Auswahl, inklusive Begrüßungsdrink, täglich gesunde Finger Foods (Obst, Gemüse, Getränke)
Programmanlagen bitte ausfüllen und zurückschicken!

         22,00 € 

 
 

   
GUT DRAUF Paket klein (GD klein)
Hochseilklettern und freie Auswahl von einem kostenpflichtigen Programm
Programmanlagen bitte ausfüllen und zurückschicken!
         19,00 € 
   
Erlebnispädagogisches Zusatzprogramm*** "Das Team sind wir?!" mit Trainer 3 Tage durchgängig vor Ort. Termine nur nach Rücksprache (03341-311968, 0172-3044067) und Bestätigung. Programm wird mit Ihnen individuell abgestimmt.           55,00 €     
   
Gewaltpräventionsprogramm*** "Wir doch nicht?!" mit Trainer 3 Tage durchgängig vor Ort. Termine nur nach Rücksprache (03341-311968, 0172-3044067) und Bestätigung. Programm wird mit Ihnen individuell abgestimmt.           55,00 € 
   
Buchung einzelner Programmbausteinesiehe Anlage                         
Bitte nicht mehr als 2 Programmpunkte pro Tag, Programmanlagen bitte mit Vertrag zurückschicken!

 
Achtung: Bettwäsche bitte mitbringen! - oder zusätzlich 4,00 € einplanen.
Bettwäsche
wird mitgebracht    ja nein
 
Bustransfer von der Schule und zurück zur Schule wird erwünscht.      ja    nein           
(bis 150 km, darüber bis 250 km und Gruppen unter 15 Personen + 10,00 €)
 
Reiserücktrittsversicherung wird gewünscht 3,00 € p.P.     ja    nein
 
2.Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis setzt sich entsprechend Ihrer Wünsche zusammen. Kreuzen Sie bitte das Gewünschte an. (ÜN/VP 23,50 € Hauptsaison)

Preis/Person bei 4 Übernachtungen


4 ÜN/VP

GD klein

GD groß

mit Trainer***

Reisepreis ohne Bustransfer

94,00 €

113,00 €

116,00 €

149,00 €

Reisepreis mit Bustransfer bis 35 Personen

129,00 €

148,00 €

151,00 €

184,00 €

Reisepreis mit Bustransfer ab 36 Personen

119,00 €

138,00 €

141,00 €

174,00 €

 weitere Personen außerhalb der Freiplatzregelung zahlen 27,00 € p.P./ÜN zuzüglich Buskosten



Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Diesen finden Sie anbei.
Eine Anzahlung auf den Reisepreis von ca. 80% ist bis 2 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert zu überweisen an:

AWO Reha Gut Kemlitz gGmbH
VR Bank Lausitz eG, BLZ 180 626 78, Kto-Nr.: 1 462 075
Nach Beendigung der Reise erhalten Sie eine Schlussrechnung, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.

Sie bezahlen bei uns nur die tatsächlich angereiste Personenzahl, soweit die Teilnehmerzahl nicht unter 80% sinkt. Bitte melden Sie uns Veränderungen in der Teilnehmerzahl vorab. Bei vorzeitigen Abreisen aus Krankheitsgründen erstatten wir als Serviceleistung nicht beanspruchte Verpflegungs- und Übernachtungskosten zurück. Buskosten müssen getragen werden.
Buchen Sie keine Programmpakete berechnen sich die einzelnen gewünschten Programme nach der im Vertrag gebuchten Gruppengröße. Die Programme Brot backen, Beauty und Bastelangebote werden nach den tatsächlichen Nutzern berechnet. Diese Programme bezahlen Sie bitte vor Ort. Lehrer bezahlen keine Programmkosten. 
Eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern muss gegeben sein

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haftung

Die Anreise soll von 11.00 – 12.00 Uhr erfolgen. Die Heimreise bitten wir zwischen 09.00 – 10.00 Uhr anzutreten. Wünschen Sie andere Zeiten, so stimmen sie diese bitte mit uns ab. Die Zimmer werden gemeinsam mit dem Klassenleiter abgenommen. Sie sind bitte bis zum Frühstück besenrein zu verlassen, damit wir für die nächsten Gäste schnell sauber machen können.

Die AWO stellt tagsüber von 07.00 - 19.00 Uhr einen Ansprechpartner vor Ort, der auch die Programmtermine festlegt. Änderungen oder Abweichungen von der im Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von der AWO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Für witterungs- oder personalbedingte Ausfälle bemühen wir uns um Ersatzleistungen. Der Nutzer erkennt die beigelegte Hausordnung an.

Der Träger des Objektes ist haftpflichtversichert. Bei Unfällen muß die Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen vom Nutzer (Träger, Schulen, Vereine u.ä.) gemacht werden. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifa-chen des Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verant-wortlich ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fahrrad fahren mit unseren Fahrrädern  nur in der Gruppe und mit Helm gestattet ist, den Sie bitte mit-bringen. Sollte dieser nicht mitgebracht werden, gehen wir davon aus, dass Sie das Fahrrad fahren auch ohne Helm gestatten.

Für verursachte Schäden und Verluste an Mobiliar, Ausstattungen, Spielgeräten und Fahrrädern haftet der Verursacher. Sie werden kosten-pflichtig in Rechnung gestellt. Mit Anreise sind festgestellte Schäden und Verluste durch den Nutzer anzuzeigen. Schäden durch nicht auf-geklärte Verursacher können strafrechtlich verfolgt werden.

Nicht angekreuzte Programmpunkte können vor Ort nachgefragt werden. Sie können jedoch nicht mehr garantiert werden.

Reiserücktritt durch den Nutzer:

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Dies sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim AWO Bezirksverband, Büro Strausberg. Jede Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb können wir folgenden angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Prozentzahl des Reisepreises als Rücktrittsgebühr erheben:

 Bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % 
60 - 30 Tage vor Reisebeginn 30 %
29 – 15 Tage vor Reisebeginn 40 % 
   ab 14 Tage vor Reisebeginn 50 %

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwen-dung der Reiseleistungen. Es steht Ihnen frei, uns nachzuweisen, das unsere Aufwendungen geringer waren. Treten die Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Stellen Sie Ersatzpersonen, so entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzpersonen widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügen oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen. In diesem Falle gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie auch bei uns abschließen können.

Reiserücktritt durch die AWO

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die AWO für die bereits erbrachten oder noch zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der Reise sind von der AWO zu treffen, insbesondere wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Vertragspartner zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragspartnern je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Vertragspartner zur Last. Wenn einzelne Schüler oder die gesamte Gruppe die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der AWO nachhaltig stören oder wenn man sich in besonderem Maße vertragswidrig verhält, insbesondere gegen die Anord-nungen der Aufsichtspersonen verstößt, sind wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält die AWO den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen, insbesondere Verpflegungsleistungen werden rückerstattet. Die Kosten der Heimreise trägt der Vertragspartner. 

Mitwirkung und Haftung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651 e des BGB hat er der AWO eine angemessene Frist zur Abhil-feleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der AWO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündi-gung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt ist. Eine schuldhafte Unterlassung von Mängelanzeigen vor Ort bringt den Verlust des Anspruchs auf Zahlungsminderung mit sich, da wir in diesem Fall keine Gele-genheit haben, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Vertragspartner geltend machen. Ansprüche des Vertragspartners nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Geschäftssitz ist AWO Brandenburg Ost, H. Hildebrandstraße 20, 15 232 Frankfurt (O.), 0335-5657490.

Der angebotene Vertrag kommt nicht zustande, wenn die original unterschriebene Kopie mit Programmanlage nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen - ab Datum der Ausfertigung zurückgereicht wird. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, dann rufen Sie mich bitte an.

Anmelderhaftung

Der Anmelder haftet für alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Dies muss separat unterschrieben werden. Damit erhalten Sie für Ihre Gruppe nur einen Insolvenzversicherungsschein.

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Name/Unterschrift Vertragspartner, Datum

Bitte füllen Sie obigen Vertrag entsprechend Ihrer Wünsche aus und senden Sie ihn 
per Internet, Fax oder Post an uns.

Innerhalb einer Woche erhalten Sie dann von uns ein Vertragsangebot entsprechend Ihrer Wünsche.

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